Liebe Gäste,
Damit Sie Ihren Aufenthalt bei uns sicher und entspannt genießen können, haben wir ein umfangreiches Hygienekonzept für unsere Skilifte erarbeitet. Wir setzen auch auf Ihre Eigenverantwortung und Solidarität!
Um einen sicheren Skibetrieb, ohne wesentlichen Einschränkungen für unserer Gäste zu ermöglichen, wird in der Wintersaison 2021/22 auf die 2G-Regelung (Alarmstufe I) gesetzt. Das heißt, dass alle Geimpften sowie Genesenen und schulpflichtigen Kinder während der Schulzeiten (bis einschließlich 17 Jahre) sowie noch nicht eingeschulte Kinder die Liftanlagen der Bläsiberg Skilifte Wiesensteig benutzen können. Die Glaubhaftmachung des Schülerstatus hat in der Regel durch ein entsprechendes Ausweisdokument zu erfolgen. Zudem wird eine Kontaktnachvervorlgung per luca und Corona-Warn-App sowie ein Formular geregelt, welches Sie hier finden. Weitere Informationen zur Corona-Impfung sind hier zu finden.
Schülerinnen und Schüler unterliegen in der unterrichtsfreien Zeit (d. h. auch in den Faschingsferien) keiner regelmäßigen Reihentestung in der Schule, sodass die Schülerausweisregel (§ 5 Abs. 3 CoronaVO) in diesem Zeitraum nunmehr keine Anwendung findet. Für Schülerinnen und Schüler ist in dieser Schulfreien Zeit der Zutritt unter Vorlage eines negativen Testnachweises (Antigen- oder PCR-Testnachweis), sofern sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gestattet.
Bitte beachten Sie, dass diese Regelungen sich – je nach aktueller Infektionslage und den gesetzlichen Vorgaben des Landes Baden Württemberg – auch während der Wintersaison noch ändern können. Bitte informieren Sie sich daher vor Ihrem Besuch über die aktuell geltenden Regelungen und beachten Sie die Hinweise vor Ort.
Wir danken für Ihr Mitwirken und wünschen ein möglichst unbeschwertes Wintererlebnis am Bläsiberg.
(Stand 01.02.2022)